Die Leute sollten klagen.
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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes.
Gegen diese Praxis wehrten sich die arg besteuerten Camper und wie sich zeigen sollte wehrten sie sich mit Recht und Erfolg. In der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster (Az: 22 A 210/95) stellten die Richter eindeutig klar, dass eine Zweitwohnungsbesteuerung auf Wohnmobile und Wohnwagen Quatsch ist.
Dabei unterschieden sie zwei Fallkonstellationen. Zum einen machten die Richter klar, dass Campingkarossen auf eigenem Grundstück nicht zum längeren Verweilen geeignet sind, da es insoweit bereits an den entsprechenden Hygiene- und Versorgungseinrichtungen fehlt. Auf den Campingplätzen sind diese zwar zum anderen vorhanden, jedoch dienen diese Wohnwagen und Wohnmobile lediglich der Wochenend- oder Naherholung.
Unter dem Strich wird in ihnen jedoch nur gelegentlich übernachtet, weshalb keine Nutzung auf Dauer vorliegt. Die städtischen Beamten müssen daher in die Röhre gucken und haben auf die Zweitwohnungsbesteuerung zu verzichten. |
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http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfu...-ausloesen.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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